Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk- Initiativen

Wie ich in den beiden letzten Beiträgen schon berichtet hatte. Gibt es aktuell erneut Bemühungen die Abgabenordnung dahin gehend zu ändern, dass das Betrieben von Netzen wie wir es tun als gemeinnützig anerkannt wird.

Der Verlauf

  • Im April 2017 beschließt der Bundesrat einen Gesetzesentwurf und reicht ihn an den Bundestag weiter.
  • Im Bundestag bleibt dieser Entwurf jedoch als Drucksache 18/12015 liegen und verfällt mit dem Ende der Legislaturperiode.
  • Anfang September 2018 erhalten wir einen Anhörungsbrief des Wirtschaftsausschuss (Schleswig-Holsteinischer Landtag) mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme.
  • Kurz darauf rief Freifunk Nord zu einer gemeinsamen Stellungnahme auf.

Was nun ansteht

Am 14. November tagt der Wirtschaftsausschuss und wird über die beiden Anträge (1, 2) zu diesem Thema beraten. Zu diesem Tagespunkt sind einige Rückmeldungen eingegangen.

Grundsätzlich sieht keine der Stellungnahmen ein Problem  bei der geplanten Gemeinnützigkeit für Freifunk-Initativen. In vielen Stellungnahmen wird diese sogar begrüßt.

Wenn du noch etwas tun möchtest um die Gemeinnützigkeit für Freifunk-Initativen zu unterstützen, kannst du unter digitales-ehrenamt.jetzt deine Unterstützung zum Ausdruck bringen.

Das Thema wurde auch in der aktuellen Episode vom Freifunk Radio behandelt.